Fragen zu Lifecare Spitex in Chur und Zürich


Fragen über Spitex / Ratgeber

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Spitex bedeutet spitalexterne Pflege, also Pflege, die ausserhalb des Spitals erbracht wird, meistens zuhause beim Patienten.

Jede Person hat Anrecht auf Pflegeleistungen durch eine Spitex-Organisation, wenn der Bedarf der Leistungen durch eine anerkannte Organisation ausgewiesen ist und ein Arzt die Spitex-Leistungen verordnet.

Die Krankenversicherung bezahlt in der Regel 60 bis 90 Stunden pro Quartal für Pflegeleistungen, welche vom Arzt verordnet wurden. Diese Pflegeleistungen können von Spitex-Organisationen erbracht werden. Wichtig ist, dass die Spitex-Organisation über eine kantonale Spitex-Bewilligung verfügt und somit von der Krankenversicherung anerkannt ist.

Öffentliche wie auch private Spitex-Organisationen müssen eine kantonale Betriebsbewilligung und eine ZSR-Nummer für die Abrechnung mit den Krankenkassen haben. In der Regel verfügen die öffentlichen Spitex-Organisationen zusätzlich über einen Leistungauftrag mit dem Kanton oder einer Gemeinde. Dieser beinhaltet die Versorgungspflicht, welche durch die öffentliche Hand zusätzlich finanziell abgegolten wird. Damit verbunden ist die Verpflichtung jeden Auftrag anzunehmen.
Bezüglich Qualifikation des Personals müssen öffentliche wie auch private Spitex-Organisationen die gleichen Standards erfüllen. Die Ausbildungsverpflichtung ist kantonal unterschiedlich und besteht sowohl bei den öffentlichen wie auch bei privaten Organisationen.

Bei diesen Leistungen besteht kein Unterschied zwischen öffentlicher und privater Spitex, die Tarife sind gesamtschweizerisch vorgegeben.

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