Fragen zu Lifecare Spitex in Chur und Zürich
Fragen über Spitex / Ratgeber
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Spitex bedeutet spitalexterne Pflege, also Pflege, die ausserhalb des Spitals erbracht wird, meistens zuhause beim Patienten.
Jede Person hat Anrecht auf Pflegeleistungen durch eine
Spitex-Organisation, wenn der Bedarf der Leistungen durch eine
anerkannte Organisation ausgewiesen ist und ein Arzt die
Spitex-Leistungen verordnet.
Die Krankenversicherung bezahlt in der Regel 60 bis 90 Stunden pro
Quartal für Pflegeleistungen, welche vom Arzt verordnet wurden. Diese
Pflegeleistungen können von Spitex-Organisationen erbracht werden.
Wichtig ist, dass die Spitex-Organisation über eine kantonale
Spitex-Bewilligung verfügt und somit von der Krankenversicherung
anerkannt ist.
Öffentliche wie auch private Spitex-Organisationen müssen eine kantonale
Betriebsbewilligung und eine ZSR-Nummer für die Abrechnung mit den
Krankenkassen haben. In der Regel verfügen die öffentlichen
Spitex-Organisationen zusätzlich über einen Leistungauftrag mit dem
Kanton oder einer Gemeinde. Dieser beinhaltet die Versorgungspflicht,
welche durch die öffentliche Hand zusätzlich finanziell abgegolten wird.
Damit verbunden ist die Verpflichtung jeden Auftrag anzunehmen.
Bezüglich Qualifikation des Personals müssen öffentliche wie auch
private Spitex-Organisationen die gleichen Standards erfüllen. Die
Ausbildungsverpflichtung ist kantonal unterschiedlich und besteht sowohl
bei den öffentlichen wie auch bei privaten Organisationen.
Bei diesen Leistungen besteht kein Unterschied zwischen öffentlicher und
privater Spitex, die Tarife sind gesamtschweizerisch vorgegeben.